Originalzusammenfassung Quelle: Der Spiegel – Top News

Suno: KI-Musikanbieter darf urheberrechtlich geschützte Melodien nicht nutzen

Die Gema hatte gegen das US-Unternehmen Suno geklagt, weil sie die Urheberrechte an Liedern verletzt sah. Ein Gericht in München hat nun die Rechte deutscher Musiker gestärkt.
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