Neue Entscheidung für diejenigen, die ein Weinberghaus bauen werden! Die Bedingungen für landwirtschaftliche Flächen haben sich geändert, hier finden Sie alle Details
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Die Grundstücksgrößenanforderungen für Weinberghäuser und ähnliche landwirtschaftliche Gebäude, die auf landwirtschaftlichen Flächen gebaut werden sollen, wurden reduziert. Mit der im Amtsblatt veröffentlichten Änderung der Verordnung wurde die Untergrenze von 5 Hektar auf 2 Hektar erhöht...Klicken Sie für mehr
Originalartikel

Tarım arazilerine yapılacak bağ evi ve benzeri tarımsal amaçlı yapılar için aranan arazi büyüklüğü şartı düşürüldü. Resmî Gazete'de yayımlanan yönetmelik değişikliğiyle alt sınır 5 hektardan 2 hektara...Devamı için tıklayınız