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Digitaler Komfort beim E-Commerce-Export in die EU

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Digitaler Komfort bei E-Commerce-Exporten in die EU
Das Handelsministerium steht unter der Aufsicht des Ministeriums für vereinfachte „A.TR-Bewegungsbescheinigung“ für Waren, die im Rahmen der vereinfachten Zollanmeldung in die Europäische Union (EU) exportiert werden und deren Wert 150 Euro nicht überschreitet...

Originalartikel

Originaltitel:
AB'ye e-ticaret ihracatında dijital kolaylık
Originalzusammenfassung:
AB'ye e-ticaret ihracatında dijital kolaylık
Ticaret Bakanlığı, Avrupa Birliği'ne (AB) basitleştirilmiş gümrük beyannamesi kapsamında ihraç edilen ve kıymeti 150 avroyu aşmayan eşya için kolaylaştırılmış 'A.TR Dolaşım Belgesi'nin, Bakanlığın denetiminde...Devamı için tıklayınız

Quelle

Quelle
Sabah – Ekonomi
Veröffentlicht
05.08.2026 07:36
Originalsprache
TR
Anzeigesprache
DE

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