Übersetzte Zusammenfassung
Quelle: Hürriyet – Gündem
Übersetzt aus TR
Bemerkenswerte Entscheidung des Obersten Gerichtshofs für den nach Schweiß riechenden Ehemann: Er wird eine Entschädigung zahlen
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Gemäß der Rechtsprechungsentscheidung des Obersten Gerichtshofs; Ein Ehegatte, der nicht immer auf die persönliche Hygiene achtet und in einer die Umwelt störenden Weise nach Schweiß riecht, gilt in Scheidungsfällen als voll schuldhaft. Die 2. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts bestätigte die Entscheidung des Familiengerichts, die feststellte, dass der Ehemann, der trotz aller Warnungen seiner Frau nicht auf die persönliche Hygiene achtete und nach Schweiß roch, weil er nicht duschte, im Scheidungsfall völlig schuldig war, und sprach ihm eine Entschädigung von 360.000 Lira zu.