Übersetzte Zusammenfassung
Quelle: NTV – Gündem
Übersetzt aus TR
Der Oberste Gerichtshof hat seine Entscheidung getroffen. Der stinkende Ehemann zahlt eine Entschädigung
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Die 2. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts befand, dass der Ehemann, der trotz aller Warnungen seiner Frau nicht auf die persönliche Hygiene achtete und nach Schweiß roch, weil er nicht duschte, im Scheidungsfall völlig schuld war; Das Familiengericht, das eine Entschädigung von 360.000 Lira zusprach, bestätigte seine Entscheidung.