Übersetzte Zusammenfassung
Quelle: Hürriyet – Gündem
Übersetzt aus TR
„Studentenamnestie“-Erklärung von YÖK: 4 Monate Zeit für die Beantragung
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Bei der Bekanntgabe der Einzelheiten der Studentenamnestieverordnung im Hochschulbereich, die nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft trat, gab YÖK bekannt, dass der Universitätsweg für Studenten, die entlassen wurden oder sich aus irgendeinem Grund nicht eingeschrieben haben, wieder geöffnet wurde. Im Rahmen der Regelung, die eine Bewerbungsfrist von vier Monaten vorsieht, können Studierende, die ihre Ausbildung wieder aufnehmen, im Studienjahr 2026-2027 mit dem Studium beginnen.