Übersetzte Zusammenfassung
Quelle: Habertürk – Ekonomi
Übersetzt aus TR
Neue Regeln beim Gebäudeabriss
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Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel hat die „Verordnung über den Abriss von Gebäuden“ geändert und Sonderregeln für den Abriss von Hochhäusern eingeführt. Die Gebäudehöhenbegrenzung, die die Bestellung eines technischen Sachbearbeiters erfordert, wurde von 21,50 Meter auf 18,50 Meter gesenkt. Darüber hinaus müssen bei Sprengstoffabbrüchen das Einsturzverhalten des Bauwerks und die Auswirkungen der Explosion auf die umliegenden Bauwerke und Infrastruktureinrichtungen im Voraus berechnet werden.