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EuGH-Entscheidung - Deutschlands Kürzung von Asylleistungen EU-rechtswidrig

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Ein Schild vor dem Europäischen Gerichtshof.Bestimmte Leistungskürzungen für abgelehnte Asylbewerber in Deutschland verstoßen gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Laut dem EuGH dürfen grundlegende Leistungen wie Kleidung und Haushaltsprodukte Asylbewerbern, für die ein anderes Land zuständig ist, nicht gestrichen werden.


Quelle

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Deutschlandfunk – Nachrichten
Veröffentlicht
04.06.2026 09:49
Originalsprache
DE
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