Originalzusammenfassung Quelle: Deutschlandfunk – Nachrichten

EuGH-Entscheidung - Deutschlands Kürzung von Asylleistungen EU-rechtswidrig

Ein Schild vor dem Europäischen Gerichtshof.Bestimmte Leistungskürzungen für abgelehnte Asylbewerber in Deutschland verstoßen gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Laut dem EuGH dürfen grundlegende Leistungen wie Kleidung und Haushaltsprodukte Asylbewerbern, für die ein anderes Land zuständig ist, nicht gestrichen werden.


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